Winterdienst

WINTERDIENST

BRAUNSCHWEIG UND UMGEBUNG


Mit uns SICHER durch den Winter!

Privatkunden | Verwaltungen | Gewerbetreibende

Unser Angebot auf einen Blick

  • Faire Winterdienst-Tarife
  • Räumung gemäß Braunschweiger Straßenreinigungsgesetz
  • Leistungsstarker Maschinenpark
  • Zuverlässiges Wetterwarnsystem
  • Zuverlässige und pünktliche Bearbeitung aller Objekte durch optimierte Routenplanung und Einsatzorganisation
  • Beschwerde - Mailadresse in der Zeit von 7 – 20 Uhr
  • Schnelle Bearbeitung im Falle einer Reklamation
  • Haftungsübernahme durch Haftpflichtversicherung im Schadenfall





Winterdienst Pauschalangebot


17,50€ inkl. Mwst. pro Laufmeter und Saison

Saison: 01.11. - 31.03.

Inklusive: Bereitschaftspauschale, Streugut, Nachtzuschläge


Angebote für Gewerbetreibende und Verwaltungen auf Anfrage

10 Fakten zum Winterdienst

Wann müssen die Gehwege geräumt sein?

Zwischen 07:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen 08:00 Uhr) und 22:00 Uhr ist der Winterdienst unverzüglich nach Ende des Schneefalls durchzuführen. Bei anhaltendem Schneefall ist mehrfach zu räumen. Schneit es nach 22:00 Uhr so ist der Gehweg bis zum nächsten Morgen zu 07:00 Uhr, am Sonntag oder gesetzlichen Feiertagen zu 08:00 Uhr, zu räumen.

Wie breit muss der Gehweg geräumt werden?

Die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen beträgt mindestens 1,20 m. Dabei ist eine durchgehende Begehbarkeit zu gewährleisten. Zugänge zu den anliegenden Grundstücken sind in ausreichender Breite, jedoch mindestens 0,80 m, freizuhalten.

Was kostet Winterdienst?

Die Kosten für die Schneebeseitigung im Winter variieren je nach Größe der Fläche und ob per Hand oder Maschine geräumt werden kann. Unser Preis von 15,00€ pro Laufmeter ist ein fair kalkulierter Preis und beinhaltet alle zusätzlichen Kosten und Eventualitäten.

Ordnungswidrigkeiten: Was ist, wenn ich den Winterdienst auf Gehwegen nicht ordnungsgemäß durchführe?

Kann der Winterdienst nicht selbst durchgeführt werden, muss unmittelbar ein Dritter bestimmt werden, der die Räumpflicht erfüllt. Dies kann entweder ein Familienangehöriger, Nachbar oder  ein Dienstleister sein. Neben der Haftung und möglichen Schadensersatzzahlungen bei Glätteunfällen, kann das Ordnungsamt eine nicht ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 5.000 € bestrafen, sowie eine Räumung durch einen von der Stadt beauftragten Dienstleister anordnen.

Schneeberge: Wohin mit dem Schnee?

Schnee von Gehwegen kann am Fahrbahnrand angehäuft werden. Dabei darf die Schneeablage aber nicht den normalen Verkehrsfluss behindern oder Einflussöffnungen der Straßen-entwässerung verschließen.  Ebenso dürfen Ausfahrten, Haltestellenbereichen, Behindertenparkplätzen und Radwege nicht blockiert werden.

Darf ich Salz für den Winterdienst nutzen?

Nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz ist jedwede Anwendung von Streusalz oder anderen chemischen Auftaumitteln sowohl im öffentlichen Straßenland als auch auf Privatgrund verboten. Auf Gehweg-treppen und -rampen ist die Verwendung von Salz im erforderlichen Umfang erlaubt.

Wer haftet im Winter bei Unfällen durch Schnee und Eis auf Gehwegen?

Anlieger, welche Ihrer Räumpflicht bei Schnee und Glätte nicht nachkommen und dadurch Personen- und oder Sachschäden in Kauf nehmen, sind bei Unfällen in der Haftung. Im Falle eines Unfalls ist die verunfallte Person in der Pflicht nachzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Schadeneintrittszeit nicht ausreichend geräumt und/oder gestreut wurde.

Wo finde ich die gesetzliche Grundlage für die Räumpflicht in Braunschweig?

In § 5 der Verordnung zur Regelung von Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Braunschweig (Straßen-reinigungsverordnung) vom 17. November 2015 ist der Winterdienst in der Stadt Braunschweig geregelt.

(Link zur Verordnung)

In dieser Verordnung sind alle Einzelheiten zur korrekten Räumung Braunschweiger Straßen aufgeführt.

Verantwortung: Wer ist für das Räumen und Streuen auf den Gehwegen in Brauschweig verantwortlich?

Als Anlieger einer öffentlichen Straße sind Sie in Braunschweig für das Räumen und Streuen auf den Gehwegen verantwortlich. Anlieger sind sie, wenn sie Grundstückseigentümer.in, Erbbauberechtigte.r, Nießbraucher.in sind.

Dienstleister: Wer ist in der Haftung, wenn trotz der Beauftragung eines Winterdienstes ein Unfall vor meinem Grundstück passiert?

Wurde ein Dienstleister mit dem Winterdienst beauftragt, hat der Eigentümer die ordnungsgemäße Durchführung zu überprüfen und einen Mangel, der während der Räumzeiten entstanden ist, anzuzeigen. Erst dann können Schadensersatzansprüche einer verunfallten Person an den zuständigen Dienstleister weitergegeben werden.

Sie haben weitere Fragen oder möchten ein unverbindliches Angebot? Kontaktieren Sie uns!

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